Seit Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 sind Kosten für die Vermietung von Wohnraum vom Auftraggeber (dem Vermieter) zu tragen. Um diesem Umstand gerecht zu werden haben wir unsere Abläufe bei der Vermietung so optimiert, dass wir in der Lage sind Ihnen heute SONDERKONDITIONEN für die Dienstleistung anzubieten. Die Preise werden sicher auch Sie überzeugen! Wir verzichten bewusst darauf, diese Preise hier öffentlich zu machen, da wir damit auch unseren Wettbewerbsvorteil nicht gefährden möchten. Wir freuen uns auch über Ihre Anfrage!