vermieten100 Tage nach Einführung des Bestellerprinzips rätselt die Fachwelt immer noch, was dieses Gesetzt für Auswirkungen nach sich zieht. Natürlich freuen sich viele Schreiber und Leser gleichermassen diebisch über die Tatsache, dass der Makler faktisch so gut wie raus ist aus der Vermietung. Was aktuell noch keinem auffällt, sind die Schattenseiten die dieses neue Gesetzt mit sich gebracht hat und dessen Auswirkungen sich erst jetzt, Monate nach der Einführung langsam andeuten. Als Unternehmensgruppe, die sowohl eine Makler-Gesellschaft wie auch eine eigene Hausverwaltung unterhält, sind wir selbst sehr nah am Vermieter und am Mieter und wir kennen die Problemstellungen beider Seiten gleichermaßen gut.
Der Vermieter:
Der Vermieter versucht natürlich wie von allen erwartet jetzt bevorzugt selbst die Vermietung vorzunehmen. Auffällig hierbei, die oftmals schlecht formulierten Mietverträge (nicht selten veraltete Vordrucke aus dem Internet) die in vielen Fällen gar nicht mehr dem aktuellen Mietrecht entsprechen. Bei einem uns aktuell vorliegenden Fall sind ein nicht besonders gut informierter Vermieter und ein offensichtlich gut informierter Mieter sich schnell handelseinig geworden. Dem Mieter ist es gelungen den Mietvertrag in wichtigen Bestandteilen so zu seinen Gunsten anzupassen, dass bei einer nachträglichen Prüfung seitens des Vermieters der Vertrag jetzt schon von diesem angefochten wird (Ausgang offen). Was viele Vermieter aber komplett unterschätzen ist die Bedeutung einer ordnungsgemäß protokollierten Übergabe. Das dies der eigentlich wichtigere Teil eines Mietvertrages ist, stellt sich für die meisten Vermieter oft erst nach Jahren heraus, nämlich dann, wenn der Mieter auszieht. Auch denken die wenigsten darüber nach, dass es bei späteren Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter oft eben doch sehr wertvoll sein kann, den Makler als einen möglichen neutralen Zeugen an seiner Seite zu haben.
Der Mieter:
Hierzu ein aktuelles Beispiel aus unserem Tagesgeschäft als Hausverwalter. Kürzlich wurden wir als Hausverwaltung mit der Neuvermietung von 2 Etagenwohnungen beauftragt. Beide Wohnungen liegen zentral, zählen ansonsten aber nicht gerade zu den Hochglanzobjekten. Die Miete orientiert sich am örtlichen Mietpreisspiegel. Beide Wohnungen wurden auf einem der führenden Immobilien-Portale ausgeschrieben, die Resonanz war mit über 80 Anfragen mehr als überwältigend. In beiden Fällen handelt es sich um Wohnungen, die unter normalen Umständen eher für sozial schwächere in Frage gekommen wären, vermietet wurde aber an nachweislich gut dotierte Mieter. Mittlerweile ist es aber selbst bei eher einfachen Wohnungen so, dass die Vermieter, die sich nun den Luxus leisten einen Makler mit der Vermarktung zu beauftragen, dies nur noch mit der Vorgabe tun, den bestmöglichen Mieter auszuwählen. Sozial schwächere werden hier bereits im Vorfeld von einer möglichen Anmietung ausgeschlossen. Vermieter die jetzt einen Makler beauftragen fahren eine 0% Risiko-Strategie und hier passen Sozialschwache eben nicht mehr rein. Sicher fallen dem ein oder anderen hier sofort Gegenargumente dazu ein, diese Entwicklung zu widerlegen, aus der Praxis heraus können wir jedoch berichten, dass die Vorgaben von den Vermietern die einen Makler beauftragen mittlerweile nur noch den 120 %igen Mieter anspricht und selbst der Normalverdiener hier schon oft durch die Auswahlkriterien durchfällt. Es scheint eben doch nicht alles so schön zu laufen nach 100 Tagen Bestellerprinzip!