Informationspflicht gem. DSGVO
Gem. EU-Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet Sie darüber zu informieren was mit Ihrer Daten geschieht. Nachfolgend aufgeführte Informationen haben wir Ihnen zur Verfügung zu stellen:
Name und Kontaktdaten des Vermieters oder dessen Beauftragten: Die Kontaktdaten des Vermieters und/oder dessen Beauftragten sind im Mietvertrag festgehalten.
Warum werden Daten von Ihnen erhoben? Die zum Abschluss des Mietvertrages gemachten Daten sind für die Vertragsbildung notwendig.
Wie lange werden ihre Daten gespeichert? Ihre Daten werden für die Dauer des Mietverhältnisses gespeichert und darüber hinaus bis zur letzten Abrechnung der Betriebskosten für die angemietete Mietsache. Danach werden Ihre Daten unwiederbringlich vernichtet, bzw. gelöscht.
Als Mieter weisen wir Sie darauf hin, dass der Mieter grundlegende Rechte im Bereich des Datenschutzes hat: das Recht auf Auskunft, auf eine Kopie der Daten, die Löschung – insofern der Vermieter rechtlich nicht verpflichtet ist, sie weiterhin zu speichern – sowie die Einschränkung der Verarbeitung. Als Mieter haben Sie ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde. Als Mieter haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zurückzuziehen, sofern keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung – beispielsweise die Notwendigkeit zur Vertragserfüllung – besteht.
Als Mieter informieren wir Sie darüber, dass Ihre hinterlegten Daten auch beauftragten Firmen / Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden können. Dies können sein: Ablesefirmen (Nebenkostenabrechnung), Hausmeister und Gebäudereinigung sowie Handwerksfirmen die mit Arbeiten in der Mietsache beauftragt werden.
Mit Ihrer Bestätigung erklären Sie sich bis zum Widerruf damit einverstanden, dass Ihre Daten verwahrt und genutzt werden.